Hallo Wolfgang,
das Bild mit dem Oberbau ist schon heftig
Zum Festlegen des Kesselwagens verhält es sich folgendermaßen, schau dir bitte das 4. Bild noch einmal an.
Der Kesselwagen ist mir einer sog. Bremserbühne ausgerüstet und die dort zu sehende Kurbel ist die Handbremse.
Wird sie angezogen (rechts herum) wird sie mechanisch auf das Bremsgestänge und - in der Regel - auf beide Drehgestelle. Somit sind alle vier Radsätze festgebremst.
So wird nach dem geltenden Regelwerk (Ril 915.0107 bzw. VDV-Schrift 757) auf der Infrastruktur des Bundes (DB Netz) ein Fahrzeug festgelegt. Ersatzweise (z.B. wenn keine Hand- oder Feststellbremsen vorhanden oder diese unbenutzbar, weil defekt sind) dürfen Hemmschuhe von beiden Seiten unter ein Rad oder Drehgestell - jedoch nicht zw. die Radsätze des Drehgestells - gelegt werden.
Druckluftbremsen dürfen zum Festlegen von Fahrzeugen nur verwendet werden, wenn mindestens drei Fahrzeuge mit wirkenden Druckluftbremsen vorhanden sind, die Gleisneigung kleiner als 2,5 Promille ist und die Abstelldauer 60 Minuten nicht überschreitet.
Daher hätte im vorliegenden Fall, der Eisenbahner, der das Fahrzeug abgestellt hat - nach dem betrieblich technischen Regelwerk der Bahn - die Handbremse verwenden müssen, da sie vorhanden und nicht defekt war.
Freundlich grüßt
der
InterCargo