Lademaßüberschreitung

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Helmut
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Lademaßüberschreitung

Beitrag von Helmut »

Hallo,
in einem anderen Thread hat ICG geschrieben:

"eine Gruppe mit Panzern beladener Flachwagen muss als Lademaßüberschreitung bei einem Güterzug hinter der Zuglok einrangiert werden"

Ich will jetzt nicht in dem Thread querfragen, daher hier einfach ein Neuer.

Wieso müssen Waggons mit Lademaßüberschreitung direkt hinter die Lok? Damit der Lokführer direkt mitbekommt, wenn es ein Problem gibt? Ich hätte die am Ende des Zuges angesiedelt.

Gruß aus KerpeN
Helmut
ClausS
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Re: Lademaßüberschreitung

Beitrag von ClausS »

Hallo zusammen,

ich kenne die Vorschriften dazu nicht, die kennt ICG mit Sicherheit besser.

Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass im hintern Führerstand ein Zugbegleiter mitfährt der die Aufgabe hat, das Lademass während der Fahrt zu beobachten. Der Lokführer wird das wohl mangels, Rückspiegel, nicht können.

Ein weiterer Aspekt für mich wäre, dass die Waggons mit der Überschreitung im Bedarfsfall direkt mit der Zuglok aus dem Zug rangiert werden können.

LG Claus
InterCargo
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Re: Lademaßüberschreitung

Beitrag von InterCargo »

Hallo in die Runde,

hier die Erklärung zu Wagen mit Lademaßüberschreitungen ;)

Diese Wagen gehören zu den "Fahrzeugen mit rangierdienstlicher Sonderbehandlung."

Einer besonderen rangierdienstlichen Behandlung unterliegen Fahrzeuge, für die nach dem Regelwerk 408.4818 Rangieren; Durchführen - Abstoßen und Ablaufen - das Abstoßen und Ablaufen verboten ist und auf die auch andere Fahrzeuge weder abgestoßen werden noch ablaufen dürfen (ABLV)

sowie

Fahrzeuge, die auf dem Zielbahnhof des Zuges nach Ril 408.4814 Ablaufberge nicht befahren dürfen (BERGV).

Diese Fahrzeuge sind an der Zugspitze bzw. an der Spitze der jeweiligen Gruppe einzustellen.

Im vorliegenden Fall besteht für Wagen mit Lademaßüberschreitung Abstoß- und Ablaufverbot.

Werden Wagen mit Lademaßüberschreitung in Einzelwagengüterzügen transportiert, sind sie an der Spitze des Wagenzuges einzustellen. Der Grund liegt - wie von Claus bereits erkannt - darin, dass bei der Ankunft in einem Rangierbahnhof die Wagen direkt mit der Zuglok wegrangiert werden können, ohne den Ablaufbetrieb zu verzögern.

Werden Lademaßüberschreitungen z.B. in einem Militärganzzug von einem Abgangs- bis zu einem Zielbahnhof gefahren, ist eine Spitzenstellung nicht erforderlich.

Auch kann es für bestimmte Rangierbahnhöfe spezielle Regeln geben, die sich auf die Richtung beziehen, aus der der Rangierbahnhof angefahren wird.

Zum Beispiel gilt das für Osnabrück Rangierbahnhof für Züge aus Richtung Löhne (Westfalen). Kommen Einzelwagenzüge die in Osnabrück Rbf enden aus dieser Richtung sind Wagen mit rangierdienstlicher Sonderbehandlung jeweils am Zugschluss einzustellen.

Freundlich grüßt

der

InterCargo
InterCargo
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Re: Lademaßüberschreitung

Beitrag von InterCargo »

Guten Morgen zusammen,

im Bezirk II des Bahnhofs Rothenburg Nord steht ein Wagen, der mit gebogenem Blech für den Schiffsbau beladen ist. Wie zu sehen, hat das Ladegut überbreite und steht an beiden Seiten über den Wagen hinaus.

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Es handelt sich um eine Sendung mit Überbreite, eine sogenannte "Lademaßüberschreitung (LÜ)." Solche Sendungen dürfen nur verkehren, wenn vor dem Transport geprüft worden ist, über welche Gleise und mit welchen Zügen über welche Strecken sie transportiert werden. Deshalb haben diese Sendungen eine spezielle Transportanordnung, in der Transport geplant und festgelegt ist.

Unser Wagen soll nun mit der Rangierlok 2 aus dem Abstellgleis für LÜ-Sendungen (Gleis 22) abgeholt werden, um dann im Bezirk III auf die Zugspitze des Sg 51212 nach Hamburg Süd rangiert zu werden. Bei der Fertigmeldung zur Abfahrt meldet der Lokführer dem Fahrdienstleiter übrigens auch, dass er eine LÜ im Zug hat und gleicht mit ihm die Transportanordnung ab. Ab Hamburg Süd läuft der Wagen dann mit einem Übergabezug zur Hamburger Hafenbahn, die den Wagen mit dem Blech dann der Blohm & Voss Werft zustellen wird.

Ah, da kommt ja schon die Rangierlok 2 ... :mrgreen:

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Freundlich grüßt

der

InterCargo
Helmut
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Re: Lademaßüberschreitung

Beitrag von Helmut »

Hallo ICG,
vielen Dank für die tolle Erklärung.

Gruß aus KerpeN
Helmut
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