Guten Abend und Hallo in die Runde,
neulich war ich mal wieder in einem Bahnhof unterwegs - und habe da folgende Szene in Bildern für euch festgehalten.
Ein vierachsiges Kesselwägelchen steht abgestellt in Gleis 603 ...
Was macht der denn da?
Ah, die Dieseltankstelle bekommt Nachschub … und schön den Eimer drunter stellen
Das Fahrzeug ist auch mit zwei Hemmschuhen ordentlich festgelegt
Warum denn nicht mit der Handbremse?!
Na ja, fragt mich nicht …
Hier noch ein Detailbild
Na dann kann die V 60 sich ja bald wieder "volllaufen lassen"
Freundlich grüßt
euer
Richtprellbock
Guten Tag, darf ich Ihnen was pumpen ...?!
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Re: Guten Tag, darf ich Ihnen was pumpen ...?!
Hallo ICG,
schön zu sehen, dass die Bahn auch Schlenker in der Gleisverlegung hart. Ich arbeite also vollkommen am Vorbild.
Gruß aus KerpeN
Helmut
schön zu sehen, dass die Bahn auch Schlenker in der Gleisverlegung hart. Ich arbeite also vollkommen am Vorbild.
Gruß aus KerpeN
Helmut
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Re: Guten Tag, darf ich Ihnen was pumpen ...?!
Hallo Helmut,
nö .... je nach Vorbild gibst Du Dir noch viel zu viel Mühe.
aus: https://www.das-brett.org/edgm/index.php?id=7938
Was die Verwendung der Hemmschuhe betrifft, sagt die VBG folgendes:
Nun ja - dergestalt "instruiert", ist klar, dass man in jedem Fall der Depp ist, wenn was passiert. Also würde ich auch lieber noch Bremsschuhe auflegen.
Viele Grüße,
Wolfgang
nö .... je nach Vorbild gibst Du Dir noch viel zu viel Mühe.
aus: https://www.das-brett.org/edgm/index.php?id=7938
Was die Verwendung der Hemmschuhe betrifft, sagt die VBG folgendes:
aus: http://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-Cen ... nFile&v=12Da die durchgehende Druckluftbremse infolge von Undichtheiten in den Leitungen unwirksam werden kann, darf sie nur für kurzzeitiges aufstellen und nur auf solchen Gleisen verwendet werden, bei denen ein Abrollen der Schienenfahrzeuge infolge der Gleisneigung oder durch wesentliche Windeinwirkung nicht zu befürchten ist.
Nun ja - dergestalt "instruiert", ist klar, dass man in jedem Fall der Depp ist, wenn was passiert. Also würde ich auch lieber noch Bremsschuhe auflegen.
Viele Grüße,
Wolfgang
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Re: Guten Tag, darf ich Ihnen was pumpen ...?!
Hallo Wolfgang,
das Bild mit dem Oberbau ist schon heftig
Zum Festlegen des Kesselwagens verhält es sich folgendermaßen, schau dir bitte das 4. Bild noch einmal an.
Der Kesselwagen ist mir einer sog. Bremserbühne ausgerüstet und die dort zu sehende Kurbel ist die Handbremse.
Wird sie angezogen (rechts herum) wird sie mechanisch auf das Bremsgestänge und - in der Regel - auf beide Drehgestelle. Somit sind alle vier Radsätze festgebremst.
So wird nach dem geltenden Regelwerk (Ril 915.0107 bzw. VDV-Schrift 757) auf der Infrastruktur des Bundes (DB Netz) ein Fahrzeug festgelegt. Ersatzweise (z.B. wenn keine Hand- oder Feststellbremsen vorhanden oder diese unbenutzbar, weil defekt sind) dürfen Hemmschuhe von beiden Seiten unter ein Rad oder Drehgestell - jedoch nicht zw. die Radsätze des Drehgestells - gelegt werden.
Druckluftbremsen dürfen zum Festlegen von Fahrzeugen nur verwendet werden, wenn mindestens drei Fahrzeuge mit wirkenden Druckluftbremsen vorhanden sind, die Gleisneigung kleiner als 2,5 Promille ist und die Abstelldauer 60 Minuten nicht überschreitet.
Daher hätte im vorliegenden Fall, der Eisenbahner, der das Fahrzeug abgestellt hat - nach dem betrieblich technischen Regelwerk der Bahn - die Handbremse verwenden müssen, da sie vorhanden und nicht defekt war.
Freundlich grüßt
der
InterCargo
das Bild mit dem Oberbau ist schon heftig
Zum Festlegen des Kesselwagens verhält es sich folgendermaßen, schau dir bitte das 4. Bild noch einmal an.
Der Kesselwagen ist mir einer sog. Bremserbühne ausgerüstet und die dort zu sehende Kurbel ist die Handbremse.
Wird sie angezogen (rechts herum) wird sie mechanisch auf das Bremsgestänge und - in der Regel - auf beide Drehgestelle. Somit sind alle vier Radsätze festgebremst.
So wird nach dem geltenden Regelwerk (Ril 915.0107 bzw. VDV-Schrift 757) auf der Infrastruktur des Bundes (DB Netz) ein Fahrzeug festgelegt. Ersatzweise (z.B. wenn keine Hand- oder Feststellbremsen vorhanden oder diese unbenutzbar, weil defekt sind) dürfen Hemmschuhe von beiden Seiten unter ein Rad oder Drehgestell - jedoch nicht zw. die Radsätze des Drehgestells - gelegt werden.
Druckluftbremsen dürfen zum Festlegen von Fahrzeugen nur verwendet werden, wenn mindestens drei Fahrzeuge mit wirkenden Druckluftbremsen vorhanden sind, die Gleisneigung kleiner als 2,5 Promille ist und die Abstelldauer 60 Minuten nicht überschreitet.
Daher hätte im vorliegenden Fall, der Eisenbahner, der das Fahrzeug abgestellt hat - nach dem betrieblich technischen Regelwerk der Bahn - die Handbremse verwenden müssen, da sie vorhanden und nicht defekt war.
Freundlich grüßt
der
InterCargo
Re: Guten Tag, darf ich Ihnen was pumpen ...?!
Hallo,
vielleicht wegen Diesel -Brandgefahr, so einen Schuh kann man noch im Notfall wegschubsen.
Oder es wollte einfach keiner kurbeln... oder "wiedermal" ein Sub, der der Ko-Rils nicht kennt (vielleicht sogar noch ein Sub von einem Sub...)
Immerhin kommt der Diesel für die Bahn noch per Bahn, in Coesfeld und Dorsten z.B. kommt er per LKW
Peter
vielleicht wegen Diesel -Brandgefahr, so einen Schuh kann man noch im Notfall wegschubsen.
Oder es wollte einfach keiner kurbeln... oder "wiedermal" ein Sub, der der Ko-Rils nicht kennt (vielleicht sogar noch ein Sub von einem Sub...)
Immerhin kommt der Diesel für die Bahn noch per Bahn, in Coesfeld und Dorsten z.B. kommt er per LKW
Peter