Das Ende meines ersten digital Projektes

Hier dreht sich alles um die Modellbahn
wowa
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Re: Mein erstes digital Projekt von Rauenstein nach Waldbrunn

Beitrag von wowa »

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Helmut
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Re: Mein erstes digital Projekt von Rauenstein nach Waldbrunn

Beitrag von Helmut »

Hallo Peter,
das wäre sehr ärgerlich, kann ich mir aber kaum vorstellen. Hast Du zu Deiner Aussage irgendeine Quelle? Ich kenne das nur von Produktbildern, die der Hersteller gemacht hat, aber nicht von mir selbst fotografierte. Aber man lernt ja nie aus.

Gruß aus KerpeN
Helmut
wowa
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Re: Mein erstes digital Projekt von Rauenstein nach Waldbrunn

Beitrag von wowa »

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MHAG
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Re: Mein erstes digital Projekt von Rauenstein nach Waldbrunn

Beitrag von MHAG »

Hallo,

diese Erkenntnis kommt zu diesem Datum? :lol:

Viele Grüße 8-)
Michael
wowa
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Re: Mein erstes digital Projekt von Rauenstein nach Waldbrunn

Beitrag von wowa »

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wowa
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Re: Mein erstes digital Projekt von Rauenstein nach Waldbrunn

Beitrag von wowa »

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Kai Eichstädt
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Re: Mein erstes digital Projekt von Rauenstein nach Waldbrunn

Beitrag von Kai Eichstädt »

Moin Peter,

du darfst mit deinen Bildern machen, was du willst und zeigen, was du willst. Aber wenn du sie hier alle löscht, kann der ganze Fred gleich in den Mülleimer...
Ich wage mal die Behauptung, du hast da vieles falsch verstanden.
Aus deinem ersten Link:
Wann eigene Fotos von Produkten Dritter erlaubt sind

Das MarkenG schützt zwar unter anderem Markennamen sowie Firmenlogos und -schriftzüge, jedoch gibt es Ausnahmen, wodurch eine Abbildung auf Fotos doch erlaubt sein kann. Juristen sprechen vom Erschöpfungsgrundsatz nach § 24 Abs. 1 MarkenG. Markus Robak, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht von der auf Markenrecht spezialisierten Kölner Kanzlei Jonas, erklärt diesen Grundsatz: "Ist ein Markenprodukt mit Zustimmung des Markeninhabers im Europäischem Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden, kann dieses Produkt ohne weitere Zustimmung des Markeninhabers weitervertrieben werden; der Markenschutz an diesem Produkt ist erschöpft. Erlaubt ist grundsätzlich auch, mit einem selbst erstellten Foto des Produkts zum Beispiel im Internet für den Verkauf zu werben." Das gelte auch für geschützte Designs.

Konkret bedeutet das beispielsweise, dass ein Handwerksbetrieb Fotos von Produkten erstellen und diese auf seiner Homepage veröffentlichen darf, selbst wenn der Markenname oder das Logo zu sehen ist und auch dann, wenn das Produkt Designschutz genießt – sofern der Handwerksbetrieb die fotografierten Produkte verkaufen möchte.
Hast du mal überlegt, was Zeitschriften wie die MIBA für einen Aufwand betreiben müssten, wenn sie Privatanlagen vorstellen und dabei viele Bilder der Anlage machen?

Gruß
Kai
MHAG
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Re: Mein erstes digital Projekt von Rauenstein nach Waldbrunn

Beitrag von MHAG »

Hallo Peter,

könnte es sein, dass Du einem Aprilscherz aufgesessen bist? Ich habe mir das in den Links durchgelesen; ja, es gibt einzelne Objekte, die nicht im Internet ohne Genehmigung gezeigt werden dürfen (prominentes Beispiel ist der Eiffelturm). Aber ansonsten dürfte es ja keine einzige Zeitschrift mehr geben, da dort immer Bilder gezeigt werden, auch mit Markenzeichen und Design. In den Links geht es ausserdem immer um Werbung und Verkauf bzw. Gewinnabsicht, vom Hobbybereich habe ich nichts gefunden. Der 2. Link wirkt zudem inhaltlich auf mich etwas befremdlich, vor allem der Fragen/Antwort-Bereich unten...
Dass Du jetzt die Bilder gelöscht hast, war meiner Meinung nach eine unnötige Panikaktion.
Was war denn der Auslöser für Deine Recherche?

Neugierige Grüße 8-)
Michael
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alsimera
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Re: Mein erstes digital Projekt von Rauenstein nach Waldbrunn

Beitrag von alsimera »

Hallo Michael,

von unnötiger Panikaktion würde ich nicht sprechen. Ich betreibe einen Online-Shop für Druckerzubehör und Büromaterial und habe auf meiner Website einige Bilder aus einem Archiv mit frei verfügbaren Bildern verschönert. Es hat kein halbes Jahr gedauert, bis ich von einem RA ein Schreiben mit einer saftigen Rechnung bekam.
Das Bild an sich war zwar frei, aber nicht was es zeigte, das war das Problem. War eine teure Erkenntnis.

Weiterhin habe ich Produkte im Internet verkauft auf Plattformen die man kennt. Dabei habe ich den Markennamen eines Herstellers in der Beschreibung genannt, obwohl es sich um ein Produkt eines Drittanbieters handelte. Das Angebot war keine 2h online, da bekam ich schon eine Mail mit der Aufforderung das zu ändern wenn ich nicht eine saftige Strafe zahlen wolle.

In dem Zug habe ich mich auch ein wenig mit dem Thema beschäftigt. Selbst gemachte Bilder zum privaten Verkauf von Artikeln sind wohl kein Problem, sonst würde es EBAY und die anderen nicht geben. Das Verwenden von Bildern des Herstellers allerdings wird wohl zu Problemen führen, da diese sein Eigentum sind.
Wenn jemand Bilder seiner Anlage oder auch nur seiner Fahrzeuge hier Postet, ist das je keine Verkaufsaktion, sollte daher auch kein Problem sein. Sonst hätten alle Foren das gleiche Problem.

Gruß Ralph
MHAG
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Re: Mein erstes digital Projekt von Rauenstein nach Waldbrunn

Beitrag von MHAG »

Hallo Ralph,

vollkomene Zustimmung, wenn es um Verkaufsabsichten geht, da können eklige Situationen entstehen...
Aber hier ist ein Hobby-Forum ohne Verkaufsabsichten oder so, da treffen die (auch in den Links) geschilderten Situationen nicht zu.
Deswegen halte ich das immer noch für eine Panikaktion.
Würde es nämlich zutreffen, dass, wenn auf einem Bild ein erkennbares Produkt zu sehen ist (das kann dann ein Auto, Kleidung, Schuhwerk, eine Brille, oder bei einem Haus die Haustüre, im Keller steht ein Farbeimer mit Markennamen, im Garten die Gießkanne etc. sein), dieses Bild nicht mehr gezeigt werden dürfte ohne irgendeiner Zustimmung von irgendwem (erstmal rausbringen, wer da zustimmen müsste), dann dürfte es keinerlei Bilder mehr zu sehen geben; weder im Internet noch in Zeitschriften oder Fernsehen.
Im ersten verlinkten Beitrag geht es um "Produktfotos", das impliziert also Bilder, die für verkaufsförderne Zwecke gemacht bzw. verwendet wurden. Also im weiteren Sinn um Werbung. In dem 2.verlinkten Beitrag von Dr. jur. Ronald Kandelhard z.B. wird kaum auf die Verwendung des Bildes eingegangen ausserhalb von kommerziellen Interessen.
Beides trifft bei Berichten über Basteleien aus dem Hobbybereich nicht zu, es sind keine kommerziellen Absichten hinter den Bildbeiträgen. Und wie oft steht noch eine Leimflasche oder Farbdose ohne Absicht auf einem Bild herum? Ich glaube nicht, dass dieses Produkt dann verkauft werden soll; wenn Absicht, dann soll es als Hinweis auf das verwendete Material dienen.
Anders kann es aussehen, wenn ein Profimodellbaubetrieb Produkte verwendet und im Bild zeigt; da die Vorstellung hier eine Werbung für eine Dienstleistung (=Modellbau) sein könnte, könnte das unter Umständen problematisch werden. Allerdings dürfte da dann die von Kai zitierte Textpassage wieder ziehen.
Ich bleibe dabei: Die Löschung der Bilder war auf Grund eines falsch verstandenen Textes absolut unnötig hier.

Viele Grüße 8-)
Michael
(kein Jurist)
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