Hallo Stephan,
vielen Dank für deine Antwort.
Am Ende des Anschlussgleises im Gleisanschluss der Brennstoffhandlung kommt ein sog. "Bremsprellbock" zum Einsatz. Ein Bremsprellbock wird beim Vorbild mit Reibelementen am Gleis befestigt und darf sich innerhalb bestimmter Grenzen auf dem Gleis bewegen, um dadurch Bremsarbeit zu leisten und Fahrzeuge nötigenfalls abzubremsen.
Bei der Planung muss zu jedem Bremsprellbock eine komplexe Berechnung

gemacht werden.
Dabei wird anhand verschiedener Kriterien ...
-> zugelassene Geschwindigkeit im Gleisanschluss
-> maximal anzunehmendes Fahrzeuggewicht der aufprallenden Fahrzeuge einschließlich Lokomotive
-> Neigungsverhältnisse
-> verwendete Schienen- und Schwellenbauform
-> verfügbare Gleislänge von Prellbockfront bis Gleisende
-> usw.
... der notwendige Typ des Bremsprellbock ausgewählt und die Positionierung exakt bestimmt.
Betriebliche Vorschriften
Im vorliegenden Fall ist in der
Bedienungsanweisung des Gleisanschlusses Fa. Püttmann das Abstoßen von Fahrzeugen verboten und die Geschwindigkeit für das Rangieren in dem betreffenden Ladegleis auf maximal Schrittgeschwindigkeit (V/max. 5 km/h) festgelegt worden.
Deshalb wird - nach dem Einschottern

- ein Bremsprellbock so auf dem Gleis befestigt und mit Bremsmarkierungen versehen, dass zw. dem Bremsprellbock und der Mauer dahinter keine Gefahr für Mitarbeiter der Firma oder der DB besteht.
Freundlich grüßt
der
InterCargo