das Betreten von Bahngelände ist unbefugten Personen verboten!
Dies ist ja allgemein bekannt, der Grund dafür sind die Gefahren, die durch den Betrieb einer Eisenbahn entstehen.
Um das betriebsfremden und damit unbefugten Personen anzuzeigen, gibt es verschiedene Schilder,
die vom Infrastrukturbetreiber einer Eisenbahn entsprechend an ausgewählten Stellen der Zuwegungen aufgestellt werden,
das Bahnbetriebspersonal aller Betriebsstellen achtet stets auf betriebsfremde Personen in Bahnanlagen, spricht sie an und verweist sie des Geländes.
Erforderlichenfalls wird die zuständige Bundespolizei verständigt.
Zugpersonal meldet ebenfalls unbefugtes Betreten des Bahngeländes über den digitalen Zugfunk und dann wird ebenfalls die Bundespolizei verständigt, die sich unmittelbar darum kümmert.
in Europa wird ein neues elektronisches Zugbeeinflussungssystem ECTS (European Train Control System) schrittweise eingeführt.
Dazu gehören auch verschiedene Signale.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um folgendes Signal:
Signal Ne 14 - ETCS-Halt Tafel (ECTS Stop marker)
Bedeutung
(1) Halt für Züge in ETCS-Betriebsart SR.
Beschreibung
(2) Ein gelber Pfeil mit weißem Rand auf einer blauen quadratischen Tafel.
Zugehörigkeit zum Gleis (Diese Pfeile gibt es in verschiedenen Ausführungen)
(3) Das Signal gilt für das Gleis, auf das der Pfeil weist.
Kennzeichnung (unter dem blauen Pfeil ist ein Schild mit einer Zahlenkennung vorhanden)
Das Signal ist mit der eindeutigen Kennzeichnung der ECTS-Blockstelle versehen.
Soweit zu deiner Frage.
Freundlich grüßt
der
InterCargo
Zuletzt geändert von InterCargo am 20 Mai 2026, 11:21, insgesamt 1-mal geändert.
stimmt, da an dieser Stelle ist ein Lautsprechermast vorhanden. Es sieht auch so aus, als wäre er schön älter. Die Frage warum da ein Lautsprecher angebracht worden ist, kann ich nicht beantworten, da ich die Örtlichkeit nicht kenne.
Ich sehe das so ... ein Lautsprecher ist eine fernmeldetechnische Bahnanlage. Diese Anlagen werden - genau so wie Signalanlagen - von Fachleuten gemäß den Regelwerken für die Planung von Infrastrukturanlagen geplant und anschließend dort so aufgebaut, wie es geplant worden ist.
Das kostet Geld.
Da dort eine Lautsprecheranlage vorhanden ist, hatte der Planer offenbar einen triftigen Grund, genau dort an dieser Stelle die Anlage hin bauen zu lassen. Der Grund kann nur in der Örtlichkeit der Betriebsstelle in Verbindung mit dem dortigen Arbeitsablauf bzw. dem zu fahrenden Betriebsablauf zu finden sein.
Ohne diese Örtlichkeit im Zusammenhang zu kennen, ist für uns außenstehende der Grund nicht nachvollziehbar.
Hallo HGC
Das Signal steht an der rechtsrheinischen Bahnstrecke in Hessen ca. 500m hinter dem Haltepunkt Lorch Richtung Kaub ( Koblenz ). Die Strecke ist da zweigleisig.
Gruß Otto